Mit uns in deine Zukunft

Wissbegier, also die Lust, etwas Neues zu lernen, nachzufragen und neugierig auf die Welt zu sein, sowie ein wenig Durchhaltevermögen, sind die besten Voraussetzungen für einen Übertritt an das Gymnasium.

„So wie das Essen ohne Lust der Gesundheit schädlich wird, so verdirbt das Lernen ohne Wissbegier das Gedächtnis und behält nichts von dem, was es auffängt." (Leonardo da Vinci)

 

„Stelle Fragen! Unser Wissen besteht aus den Antworten auf gestellte Fragen." (Aristoteles)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liebe Eltern,
wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten!

Ãœbertritt aus der Grundschule
Wenn Sie sich ein genaueres Bild vom Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf machen möchten, laden wir Sie ein, mit Ihrem Kind zum Informationsnachmittag für Viertklässlerinnen und Viertklässler zu kommen, der jedes Jahr im März stattfindet. Bei diesem erhalten Sie eine Schulhausführung sowie wichtige Informationen und haben Gelegenheit, mit der Schulleitung und unserer Beratungslehrkraft ins Gespräch zu kommen. Der Termin wird über die Grundschulen weitergegeben bzw. kann über unser Sekretariat erfragt werden. Selbstverständlich ist es möglich, falls Sie an diesem Termin verhindert sind oder weitere Fragen bestehen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, die Sie bitte ebenfalls telefonisch über unser Sekretariat vereinbaren.

Schulwechsel aus anderen deutschen Bundesländern, aus dem Ausland sowie in eine höhere Jahrgangsstufe
Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen zunächst telefonisch unter 08322 9406200 oder per Mail (sonja.keiper@gymnasium-oberstdorf.de). Gerne stehen wir Ihnen dann auch für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Welche Dokumente/Formulare benötige ich zur Anmeldung beim Übertritt aus der Grundschule?


Die Pflicht

  • Ãœbertrittszeugnis im Original (keine Kopie!; Sonderregelung für Schülerinnen und Schüler aus dem Kleinwalsertal: Halbjahreszeugnis und Gutachten der Schule)
  • Passbild für den Schülerausweis (bitte den Namen des Kindes auf der Rückseite vermerken) sowie einen Euro
  • Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Kopie des Impfpasses
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss (bei Alleinerziehenden nach Scheidung)
  • Anmeldeformular (möglichst vollständig ausgefüllt)

Kopien werden ggf. vom Sekretariat angefertigt.

Die Kür - Optionale Formulare und Dokumente, die zur Anmeldung mitgebracht werden können, sind:

  • Erfassungsbogen für Busschülerinnen und -schüler
  • Nachweis über eine Lese-/Rechtschreibstörung oder anderweitige Lernbeeinträchtigungen
  • Aufnahmebogen als PZW-Kind

Sie haben Fragen? - FAQs zur Anmeldung

 

Wann findet die Anmeldung statt und muss mein Kind dabei sein?

Die Anmeldung für den Übertritt im Schuljahr 2024/2025 erfolgt zu folgenden Zeiten:
Montag, 6. Mai 2024, bis Mittwoch, 08. Mai 2024, jeweils von 8 bis 15 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024, 8 bis 12 Uhr

Es ist nicht notwendig, dass Ihr Kind bei der Anmeldung anwesend ist.

Welche Optionen gibt es, wenn mein Kind einen Notendurchschnitt schlechter als 2,33 hat?

Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von mehr als 2,33 (Deutsch, Mathematik, HSU) im Übertrittszeugnis können sich ebenfalls an unserer Schule anmelden, müssen aber für eine Aufnahme erfolgreich am Probeunterricht teilnehmen. Dieser findet vom 14. Mai 2024 bis 16. Mai 2024 an einem der drei Oberallgäuer Gymnasien statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung von uns.

Warum wird der Impfpass benötigt?

Die Masernimpfung ist seit dem 1. März 2020 bei allen Neuanmeldungen verbindlich. Sollte eine Immunität oder eine Kontraindikation vorhanden sein, so benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung anstelle des Impfpasses. Sollte Sie diesen Nachweis für Ihr Kind bereits in der Grundschule erbracht haben, ist kein erneuter Nachweis notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter: www.masernschutz.de

Religion oder Ethik?

An unserer Schule wird Unterricht in katholischer und evangelischer Religionslehre sowie in Ethik angeboten. Dabei sollte Ihr Kind grundsätzlich den Unterricht der Konfession besuchen, der es angehört. Allerdings ist auch ein Wechsel in Ethik möglich. Die Entscheidung muss der Schule schriftlich (formlos) mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Ein Wechsel während des Schuljahres ist nicht möglich.
Schülerinnen und Schüler, die einer anderen Religionsgemeinschaft angehören oder konfessionslos sind, besuchen zunächst automatisch den Ethik-Unterricht. Grundsätzlich ist aber auch der Besuch des katholischen oder evangelischen Religionsunterrichts möglich. Dies setzt einen Antrag an die jeweilige Religionsgemeinschaft voraus, der mit jedem Schulartwechsel neu zu stellen ist. Ein entsprechendes Formblatt erhalten Sie im Sekretariat.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wozu brauche ich WebUntis?

An unserer Schule können Sie Ihr Kind im Krankheitsfall über das Online-Portal WebUntis entschuldigen. Um einen reibungsfreien Ablauf zu gewährleisten, muss die Abmeldung vom Unterricht im Krankheitsfall bis spätestens 7.45 Uhr erfolgen. Um den bürokratischen Aufwand zu verringern, ist ein zusätzlicher Anruf ist nicht mehr notwendig. Auch verzichten wir bei einer Krankmeldung über dieses Online-Portal in der Regel auf eine nachträgliche schriftliche Krankmeldung und fordern sie nur in begründeten Ausnahmefällen ein. Bitte stellen Sie deshalb unbedingt sicher, dass nur Sie Zugriff auf das WebUntis-Konto haben.
Anträge auf Befreiung vom Unterricht aufgrund von Arztterminen usw. sind über WebUntis nicht zulässig und schriftlich über ein Formular, das Sie im Modul „Aufgaben“ auf IServ oder im Sekretariat finden, zu beantragen.

Die Registrierung am WebUntis-Portal (Eine Anleitung finden Sie hier.), ist ab dem zweiten Schultag möglich. Sollten Sie zusätzliche Hilfestellung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat (08322 9406200).

Ihre Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung gespeichert. Diese können Sie jederzeit im Datenschutz unter E) Informationen zu weiteren Verarbeitungen eingesehen.

Was beinhaltet die Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten?

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Ausflüge, Fahrten, Austauschprogramme, (Sport-) Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte etc. in Betracht. Hierzu möchten wir mit dem entsprechenden Formular Ihre / Eure Einwilligung einholen.

Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden.

Die Rechteeinräumung an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Klassenfotos werden im Jahresbericht lediglich mit alphabetischen Namenslisten versehen; ansonsten werden den Fotos keine Namensangaben beigefügt. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind von dieser Einwilligung nicht umfasst.
Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich bei der Schulleitung widerruflich. Bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerruflich, sobald der Druckauftrag erteilt ist.
Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. über das Schuljahr und auch über die Schulzugehörigkeit hinaus.
Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile.

Was ist IServ und welche Nutzungsbedingungen gelten hierfür?

IServ ist unserer Schulplattform, vor allem für Kommunikation und Organisation. Man erreicht unsere Schule ortsunabhängig von jedem internetfähigen Computer, Smartphone oder sonstigen Endgerät pass­wort­geschützt unter dem Link https://gym-oberstdorf.de.

Sie und Ihr Kind erhalten Ihr Passwort am ersten Schultag an unserer Schule.

Die Nutzungsvereinbarungen können jederzeit im Datenschutz unter C) Nutzungsbedingungen für die Kommunikationsplattform IServ eingesehen werden.

Was bedeutet PZW?

Wir sind Partnerzentrum des Wintersports.
Die grundlegende Zielsetzung ist die heimatortnahe Förderung junger Sportlerinnen und Sportler in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 an den Partnerschulen.

Was ist eine Chorklasse?

Die Chorklasse unterscheidet sich nur im Musikunterricht von einer „normalen“ 5. oder 6. Klasse. Im Rahmen des regulären Pflichtunterrichts im Fach Musik (2 Stunden pro Woche) übt jede Schülerin und jeder Schüler in der Gemeinschaft der Gruppe den bewussten Umgang mit der eigenen Stimme.  Dabei werden die Inhalte des Lehrplans „singend“ erlebt, erfahren und verstanden. Die Chorklasse läuft verbindlich über zwei Schuljahre, d. h. in der 5. und 6. Klasse. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten zusätzlich kostenlos Stimmbildung in Kleingruppen und nehmen am Wahlunterricht Unterstufenchor, welcher mittwochs von 13:00 bis 13:45 Uhr stattfindet, teil.

Wer ist geeignet?
Geeignet für die Chorklasse ist jedes Kind, das Freude am gemeinsamen Singen und Musizieren mitbringt. Es sind keine musikalischen Vorkenntnisse oder besondere Begabungen nötig.

Warum sollte ich mich für die Chorklasse entscheiden?
Wer Musik selbst macht, erhöht den Erlebniswert von Musik.
Musiktheorie (Notenschrift, Formen- und Harmonielehre) wird in und an der Praxis erworben.
Singen und Musizieren in der Gemeinschaft fördert Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung.
Beim Singen entwickelt sich ein umfassenderes Körperbewusstsein.
Gemeinsame Konzerterlebnisse bereiten Freude und stärken das Selbstbewusstsein.
Musik schafft Brücken und Gemeinschaft, wo Sprache allein nicht ausreicht.Wer Musik macht, lernt, disziplinierter und aufmerksamer zuzuhören.
Musizieren fördert die Lern- und Konzentrationsfähigkeit.
Das Erleben der eigenen stimmlichen Möglichkeiten fördert einen selbstbewussten Umgang mit den individuellen Stärken und Schwächen.
Ausdauer und Merkfähigkeit werden verbessert.
Schule wird nicht nur als „Lernort“ erlebt, sondern aktiv mitgestaltet.
Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihre Sprech- und Singstimme.
Ein geschulte Atemtechnik ist ein Beitrag zur eigenen Gesundheit.
Singen und Musizieren ist eine sinnvolle Freizeitgestaltung auch über den Schulalltag hinaus.

Was ist am Gymnasium eigentlich anders als an der Grundschule?

Aller Anfang ist schwer … und auch etwas abenteuerlich.

Dies gilt auch für einen Schulwechsel. Doch alle Mitglieder der Schulfamilie werden dir helfen, dich in deiner neuen Schule zurechtzufinden. Dies sind zum Beispiel dein/e Klassenleiter/in, die Lehrkräfte der einzelnen Fächer, die Damen des Schulsekretariats, Frau Gütinger, Frau Sevgi und Frau Walther, sowie die Schulleitung, den auch zu uns darfst du jederzeit kommen. So wirst du dich schnell an deine neue Schule gewöhnen und dich hier wohl fühlen.

Wann beginnt am Gymnasium die Schule?

Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr. Spätestens um 7.45 Uhr solltest du an deinem Klassenzimmer sein und warten, dass euch die Lehrkraft der 1. Stunde hereinlässt und du die Bücher und Schreibmaterialien für die erste Stunde vorbereiten kannst.

Die Einteilung der Stunden:

07.50 Uhr   -   08.35 Uhr: 1. Stunde
08.35 Uhr   -   09.20 Uhr: 2. Stunde
09.20 Uhr   -   09.35 Uhr: 1. Pause
09.35 Uhr   -   10.20 Uhr: 3. Stunde
10.20 Uhr   -   11.05 Uhr: 4. Stunde
11.05 Uhr   -   11.20 Uhr: 2. Pause
11.20 Uhr   -   12.05 Uhr: 5. Stunde
12.05 Uhr   -   12.50 Uhr: 6. Stunde
12.50 Uhr   -   13.30 Uhr: 7. Stunde/Mittagspause
13.30 Uhr   -   14.15 Uhr: 8. Stunde
14.15 Uhr   -   15.00 Uhr: 9. Stunde

Aus Sicherheitsgründen darfst du das Schulgelände in der Unterstufe während deines Schultags nicht verlassen.

Wie zu sehen ist, findet nach jeweils zwei Unterrichtsstunden eine Pause statt, die zur Erholung und zum Essen und Trinken dient. Diese werden im Freien verbracht, da frische Luft beim Lernen hilft. Achte also darauf, dem Wetter entsprechend angezogen zu sein! Fünf Minuten vor dem Ende der Pause läutet der Schulgong und man hat Zeit, sich in sein Klassenzimmer zu begeben.

Wie läuft mein allererster Schultag am Gertrud-von-le-Fort Gymnasium ab?

Dein erster Schultag an unserem Gymnasium beginnt für dich um 8.00 Uhr.

An diesem Tag wirst du von der Schulleiterin Frau Keiper, der Vorsitzenden des Elternbeirats, den Tutorinnen/Tutoren und dem Unterstufenbetreuer in der Aula erwartet. Dort erfährst du, in welche Klasse du kommst und wo dein Klassenzimmer ist, in welches dich dein/e Klassenleiter/in führt. Du darfst gern deine Eltern an diesem Tag mitbringen. Während du in deiner Klasse bist, können sie sich bei Kaffee und Kuchen unterhalten und erhalten weitere Informationen von uns, z.B. das Passwort für unsere Kommunikationsplattform IServ (und eine kurze Einführung). Außerdem können sie für dich bereits einen Spint, in dem du deine Bücher und andere Dinge aufbewahren kannst, mieten.

Du benötigst an diesem Tag einen Block für Notizen, Schreibzeug, ein Stundenplanblatt und den Schulranzen, da du deine Bücher gleich am ersten Schultag bekommst. Ein Hausaufgabenheft kannst du, wenn du möchtest, für 1€ im Sekretariat kaufen.

Der Unterricht endet am 1. Tag um 11.05 Uhr.

Wann bekomme ich meine Busfahrkarte?

Die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel bekommst du ebenfalls am ersten Schultag in der Klasse ausgehändigt, wenn deine Eltern diese bei der Anmeldung beantragt haben.