Die damit verbundene Gleichberechtigung schreibt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 3 fest und merkt in Absatz 3 an, dass „[n]iemand [...] wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ dürfe. Damit dieser Grundsatz gelebt wird und Ausgrenzung am Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium keinen Platz erhält, bemühen wir uns um Aufklärung und Courage.